Schlüsseldienst 24h

Notdienst



AGB´s

Schlüsseltechnik24.de

Gegenstand aller Leistungen im Schlüsseldienst sind diese AGB`s, deren Inhalt vom Kunden mittels Unterschrift akzeptiert wird. Davon abweichende Vereinbarungen sind schriftlich festzuhalten.


1. Legitimation bei Türöffnungen

Der Kunde ist dazu verpflichtet zu beweisen, dass er zur Auftragserteilung bzw. zum Zutritt zur Wohnung berechtigt ist. Dies kann unter anderem durch die Vorlage eines Personalausweises, eines gültigen Mietvertrages oder durch Vorlage einer Vollmacht in Verbindung mit der Kopie des entsprechenden Personalausweises erfolgen. Kann der Kunde diese Berechtigung nicht nachweisen werden wir durch die Polizei eine Feststellung der Personalien durchführen lassen oder die Öffnung verweigern.


2. Preise und Zahlungsmöglichkeiten

Die Preise für Türöffnungen sind Festpreise, die Sie bereits am Telefon erfragen können. Zusätzliche Montagearbeiten etc. fallen gesondert an. Kommt eine Dienstleistung nach Auftragserteilung nicht zustande, wird dem Auftraggeber, sofern dieser den Auftrag nicht rechtzeitig wieder storniert hat, eine Leerfahrt in Rechnung gestellt. In der Regel sind alle Leistungen sofort nach der Ausführung in bar oder mit EC – Karte zu bezahlen. In Ausnahmefällen gewähren wir eine Bezahlung auf Rechnung. Dabei gelten die jeweils individuell vereinbarten Zahlungstermine, die auf der Rechnung ausgewiesen werden.


3. Widerrufsrecht und Eigentumsvorbehalt

Sachlieferungen unterliegen dem 14-tägigen Widerrufsrecht, sofern sie unbeschädigt, unbenutzt und vollständig sind. Gelieferte Dienstleistungen, die als Sonderanfertigungen zu behandeln sind, werden davon ausgeschlossen. Sachlieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.


4. Garantie

Die Garantie für Sachlieferungen wird für 24 Monate gewährt, bei gebrauchter Ware für 12 Monate. Dabei sind Schäden durch unsachgemäße Verwendung ausgeschlossen. Mängel sind unverzüglich anzuzeigen, andernfalls werden diesbezügliche Ansprüche ebenfalls ausgeschlossen.


5. Haftung

In seltenen Fällen kann es bei Türöffnungen zu Beschädigungen kommen. Für Schäden, die vom Monteur vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden haben wir eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Ein Haftungsanspruch durch den Kunden besteht nur, wenn dieser die Beschädigung noch in Anwesenheit des Monteurs anzeigt.


7. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB`s rechtlich unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

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